Aufnahmeverfahren an unserer Schule
Die Freie Waldorfschule Weimar ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule in Freier Trägerschaft. Der Schulbesuch an unserer Schule bedarf eines schriftlichen Antrages der Personensorgeberechtigten (den Aufnahmeantrag finden Sie hier). Je nachdem, ob es sich um die Aufnahme in eine bereits bestehende oder eine zukünftige Klasse handelt, unterscheidet sich das Aufnahmeverfahren.
Für die Aufnahme in eine bereits bestehende Klasse ist die Klassenkonferenz zuständig. Voraussetzung ist, dass in der Klasse ein Platz für eine/n weitere/n Schüler/in frei ist. Die Klassenkonferenz, die aus der Gesamtheit der in der Klasse unterrichtenden PädagogInnen besteht, lernt das Kind und die Eltern in der Begegnung und im persönlichen Gespräch kennen. Ein Probeunterricht ist möglich. Sollte kein Platz frei sein, gibt es die Möglichkeit, das Kind auf eine Warteliste setzen zu lassen.
Für die Aufnahme in eine künftige erste Klasse ist die Aufnahmegruppe zuständig, die aus dem Kollegium heraus mandatiert wird. Zusätzlich zu den erforderlichen Kriterien für den Schulbesuch, die durch die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes überprüft werden, betrachten die PädagogInnen das Kind im Hinblick auf die gesamte Klasse. Es werden in den Aufnahmegesprächen die wechselseitigen Erwartungen deutlich gemacht. Voraussetzung für eine fruchtbare pädagogische und erzieherische Zusammenarbeit ist, dass sich Elternhaus und PädagogInnen einig sind in ihrem erzieherischen Wollen. Grundlegend ist weiterhin, dass auf Elternseite auch eine gewisse Kenntnis und ein Einverständnis mit dem Weg der Waldorfpädagogik zum Erlangen dieses Erziehungszieles bestehen.