Anmeldung für das Schuljahr 2025/26

Die Anmeldefrist für Kinder, die im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werden, ist der 10. Mai 2024. Bitte melden Sie Ihr Kind mit dem Aufnahmeantrag an, den Sie in unserem Schulbüro erhalten oder hier herunterladen können. Zur Anmeldung ist auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes erforderlich. Nach Abgabe des Antrags wird sich unsere Aufnahmegruppe mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den weiteren Ablauf informieren. Auch nach diesem Datum, falls Sie sich erst später für unsere Schule entscheiden, kann ein Aufnahmeantrag abgegeben werden.

Allgemeine Informationen zur Aufnahme an unsere Schule finden Sie hier.

Waldorfpädagogik allgemein oder „Unsere Grundlage“

Die Waldorfpädagogik will beim Kind Kopf, Herz und Hand erziehen. Dies bedeutet, dass die Waldorfschule Wert darauf legt, Verstand, Gefühl und Willen der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern und auszubilden – und zwar in umgekehrter zeitlicher Reihenfolge. In Unter- und Mittelstufe geht es um ein möglichst gefühlsdurchdrungenes, bildhaftes Unterrichten und die Förderung des kindlichen Lern- und Leistungswillens. Dies bereitet den fruchtbaren Boden für das kognitiv-verstandesmäßige Durchdringen des Lernstoffs in der Oberstufe. In allen Klassen der Waldorfschule werden körperliche Bewegung, Handarbeiten und künstlerische Tätigkeiten gepflegt. Gemäß dem erweiterten Kunstbegriff Rudolf Steiners soll aller Unterricht, auch in den kognitiven Fächern wie Sprachen oder Naturwissenschaften, vom Lehrer künstlerisch gestaltet werden. In diesem Sinne spricht die Waldorfpädagogik von „Erziehungskunst“.

Die Erziehungskunst kann „nur auf einer wirklichen Erkenntnis der menschlichen Wesenheit aufgebaut werden.“ (Rudolf Steiner)

Methodisch-didaktische Grundlage des Unterrichtens an der Waldorfschule ist Rudolf Steiners „Allgemeine Menschenkunde“. Ziel der Waldorfpädagogik ist es, das Kind zum freien Menschen zu erziehen, der in der Lage ist, seine persönlichen Standpunkte im Leben zu finden und seine Biographie entsprechend gestalten zu können. Die Waldorfschule dient also dem Kind darin, diese individuelle Freiheit als Erwachsener zu erlangen. Der klassische Bildungskanon ist der Rahmen, in dem die spezifische Methodik und Didaktik der Waldorfschule stattfinden. Für Steiner ist die Tätigkeit des Lehrers ein künstlerischer Prozess, der von der Lehrerindividualität stets neu geschöpft werden muss. Dieser künstlerische Prozess ergibt sich aus dessen täglich neuer Wahrnehmung der einzelnen Kinder, der Klasse und ihrer Bedürfnisse. In diesem Sinne ist der Waldorflehrer „Erziehungskünstler“ mit einem besonderen schöpferischen Auftrag und einer besonderen pädagogischen Verantwortung. Daher ist auch der Lehrplan in der Waldorfschule elastisch und nimmt Fragestellungen auf, die sich situativ aus den aktuellen stofflichen und menschlichen Bedürfnissen der Klasse ergeben. Rudolf Steiner nennt das auch „aus dem unmittelbaren Leben heraus unterrichten“.

Schulgeld – Elternbeiträge

Eltern tragen zur Finanzierung der Schule bei

Als Schule in freier Trägerschaft ist die Freie Waldorfschule Weimar auf Elternbeiträge angewiesen, um die Lücke zwischen der Landesfinanzierung und den tatsächlichen Kosten des Schulbetriebes zu schließen. Die Erhebung des Schulgeldbeitrages beruht auf einem solidarischen Prinzip, das die finanziellen Möglichkeiten der Familien möglichst umfassend berücksichtigt. Es wird also eine Staffelung, vor allem nach Einkommen, vorgenommen. Dadurch soll allen Kindern, deren Eltern das wollen, der Schulbesuch möglich werden. Information zur Berechnung des Schulgeldbeitrages erhalten Sie im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bzw. auf Anfrage.

Aufnahme / Einschulung

Aufnahmeverfahren an unserer Schule

Die Freie Waldorfschule Weimar ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule in Freier Trägerschaft. Der Schulbesuch an unserer Schule bedarf eines schriftlichen Antrages der Personensorgeberechtigten (den Aufnahmeantrag finden Sie hier). Je nachdem, ob es sich um die Aufnahme in eine bereits bestehende oder eine zukünftige Klasse handelt, unterscheidet sich das Aufnahmeverfahren.

Für die Aufnahme in eine bereits bestehende Klasse ist die Klassenkonferenz zuständig. Voraussetzung ist, dass in der Klasse ein Platz für eine/n weitere/n Schüler/in frei ist. Die Klassenkonferenz, die aus der Gesamtheit der in der Klasse unterrichtenden PädagogInnen besteht, lernt das Kind und die Eltern in der Begegnung und im persönlichen Gespräch kennen. Ein Probeunterricht ist möglich. Sollte kein Platz frei sein, gibt es die Möglichkeit, das Kind auf eine Warteliste setzen zu lassen.

Für die Aufnahme in eine künftige erste Klasse ist die Aufnahmegruppe zuständig, die aus dem Kollegium heraus mandatiert wird. Zusätzlich zu den erforderlichen Kriterien für den Schulbesuch, die durch die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes überprüft werden, betrachten die PädagogInnen das Kind im Hinblick auf die gesamte Klasse. Es werden in den Aufnahmegesprächen die wechselseitigen Erwartungen deutlich gemacht. Voraussetzung für eine fruchtbare pädagogische und erzieherische Zusammenarbeit ist, dass sich Elternhaus und PädagogInnen einig sind in ihrem erzieherischen Wollen. Grundlegend ist weiterhin, dass auf Elternseite auch eine gewisse Kenntnis und ein Einverständnis mit dem Weg der Waldorfpädagogik zum Erlangen dieses Erziehungszieles bestehen.